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Ein dickes, gebundenes, braunes Buch mit dem Titel: CanG, in goldener Schrift und einem goldenen Cannabis Blatt darauf.

Cannabis Gesetz

Anbau-Vorschriften, Führerschein & Co.

THC ist seit dem 1. April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft!

Damit ist Cannabis zwar nicht komplett legal, aber Eigenanbau und Besitz sind in Maßen gestattet.

Hier erfährst du die Regeln für den Cannabis (Outdoor-) Anbau und welche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind.

Zudem halten wir dich zu aktuellen Entwicklungen hinsichtlich Führerschein THC-Grenzwerten und Cannabis Anbauvereinigungen auf dem Laufenden (aktueller Stand: 22.01.2025).


Hier geht's zum Bundesgesetz & vereinfachten Eckpunkten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Besitz
Anbau-vorschriften

Texte zuletzt aktualisiert am: 22.01.2025

Cang
Das besagt der Gesetzesbeschluss

Besitz und Konsum

Jede volljährige Person darf 25g Cannabis öffentlich mitführen

Jede volljährige Person darf 50g Cannabis zuhause lagern 

Cannabis darf nicht weitergegeben oder verschenkt werden

Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen   

THC-haltige Lebensmittel wie Cookies, Öle etc. bleiben verboten

(Outdoor) Anbau: Das sind die Vorschriften

Jede volljährige Person pro Haushalts darf drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen 

Egal ob mit oder ohne Blütenständen: Alles was über drei Hanfpflanzen hinausgeht muss vernichtet werden

Alles über 50g Trockengewicht muss vernichtet werden

Nachbarn dürfen nicht durch den Geruch belästigt werden

Cannabis aus privatem Anbau darf nicht weitergegeben oder verschenkt werden

Ernte, Pflanzen und Samen müssen Zuhause unzugänglich und sicher verwahrt werden

Anbauort und Wohnsitz müssen identisch sein

Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen?

Die genaue Auslegung der Schutzmaßnahmen ist nicht klar geregelt. Entscheidend ist die Aussage: „Die genaue Ausgestaltung dieser [Sicherheit-] Maßnahmen steht den Bürgerinnen und Bürgern frei“ (BT-Drs. 20/8704, S. 75).

Letztendlich ist also jede*r selbstverantwortlich, sein Cannabis, Pflanzen sowie Samen bestmöglich zu schützen. Wichtig ist, dass überhaupt sichtbare Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Im Grundsatz gilt: Weder Kinder im Haushalt noch ausstenstehende Personen dürfen Zugriff auf dein Cannabis (Ernte, Pflanzen, Samen) haben. Eine sichtbare Pflanze hinter einem Gartenzaun ist also keine ausreichende Schutzmaßnahme!

1.

Cannabis, Pflanzen und Samen müssen durch Wegschließen (oder vergleichbare Sicherheitsmaßnahmen) vor Diebstahl und Zugriff Dritter geschützt werden!

„Die genaue Ausgestaltung dieser [Sicherheit-] Maßnahmen steht den Bürgerinnen und Bürgern frei. Da angenommen werden kann, dass der durchschnittliche Haushalt über Schränke, Kommoden, Abstellkammern oder ähnliches verfügt, sollte die Anschaffung und das Anbringen eines Sicherheitsschlosses an den gewählten Lager- sowie Anbaueinrichtungen bzw. den entsprechenden Raumtüren ausreichen, um die rechtlichen Bedingungen zu erfüllen.“ (BT-Drs. 20/8704, S. 75)

2.

Ernte, Pflanzen und Cannabis Samen müssen kindersicher bzw. in abschließbaren Behältern aufbewahrt werden.

„[...] Verwahrung des geernteten und verarbeiteten Cannabis und nicht genutzter Cannabissamen in kindersicheren Behältnissen oder in gegen Zutritt bzw. Zugriff gesicherten Räumen oder Schränken. Auch Kinder und Jugendliche, die im gleichen Haushalt leben, dürfen keinen Zugriff auf Cannabis [-pflanzen] erhalten.“ (BT-Drs. 20/8704, S. 101)​​

3.

Growboxen und outdoor Cannabispflanzen dürfen nicht für Dritte zugänglich sein.

„Geeignete Maßnahmen [...] umfassen die Sicherung von Grow-Boxen und sonstigen Gewächshäusern oder Anbauflächen durch mechanische oder elektronische Verriegelungsvorrichtungen [...].““ (BT-Drs. 20/8704, S. 101)​​

4.

Cannabis, Pflanzen und Samen müssen indoor wie outdoor vor einfachem Diebstahl geschützt werden. (BT-Drs. 20/8704, S. 101)

5.

Verstöße gegen diese Auflagen werden als Ordnungswiedrigkeit geahndet. (BT-Drs. 20/8704, S. 101)

Sicherheitsvorkehrungen Cannabis Anbau
führerschein

Cannabis und Autofahren bzw. Führerschein:

Der neuerdings geltende THC-Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr wurde am 6. Juni vom Bundestag beschlossen und wird sich auf 3,5 Nanogramm THC (je Milliliter Blutserum) belaufen. Dieser neue Grenzwert dient Gerichten als Bewertungsgrundlage für einen möglichen Führerschein-Entzug.

HINWEIS: Solltest du dich noch in einem laufenden Verfahren aufgrund der Überschreitung des alten Grenzwertes (1 Nanogramm) befinden, empfehlen wir dir, einen Antrag auf Aussetzung zu stellen. So gewinnst du Zeit und die Chancen steigen erheblich, dass dein Verfahren fallen gelassen wird, sobald der neue Grenzwert vollends in Kraft tritt. 

 

Vorschriften, Sanktionen und MPU-Regelungen  für Cannabis im Straßenverkehr:

Mit der Anhebung des Grenzwertes geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt hin zu einer "faireren" Sanktionierung von Cannabis-Konsument*innen. Zudem minimiert CanG das Risiko, bei erstmaliger THC-Auffälligkeit im Straßenverkehr sofort eine MPU durchlaufen zu müssen.

AUSNAHME: Ausgenommen von dieser Neuregelung sind unter 21-Jährige und Fahranfänger*innen in der Probezeit.

Trotz der Anpassung ist der neue Grenzwert nicht uneingeschränkt fair. Einerseits verläuft der Abbauprozess von THC im Körper nicht linear (wie z.B. bei Alkohol), andererseits ist die Abbaugeschwindigkeit stark stoffwechselabhängig. Die Einschränkung der Fahrtauglichkeit bei 3,5 Nanogramm THC ist in etwa vergleichbar mit ca. 0,2 Promille Alkohol im Blut. Der aktuelle Alkohol-Grenzwert liegt jedoch nach wie vor bei 0,5 Promille. 

​Der Gesetzgeber hat die Sanktionierung bei der Überschreitung des neuen THC-Grenzwertes gestaffelt. ​Wer erstmalig im Straßenverkehr auffällt, kommt mit einem Bußgeld von 500€ sowie einem einmonatigem Fahrverbot davon. Wer mehrfach auffällt oder wem Mischkonsum (z.B. THC + Alkohol) nachgewiesen werden kann, muss mit deutlich höheren Sanktionen rechnen und eine MPU absolvieren.

Einen guten Überblick über Bußgelder, Nachweisbarkeit und Sanktionen bietet bussgeldkatalog.org.

Änderungen beim Thema Cannabis und Autofahren:

THC-Grenzwert im Blut wird angehoben auf 3,5 Nanogramm (von ehemals 1,0 ng/ml)

Regelmäßiger Cannabis-Konsum entfällt als Begründung für eine MPU, solange man nicht mehrfach durch Überschreitung des Grenzwerts auffällt.

Einmalige Überschreitung des Grenzwerts zieht keine MPU mehr nach sich (500€ Strafe, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg).

Mehrmalige Überschreitung des Grenzwerts verpflichtet zur MPU (1.000€ - 1.500€ Strafe, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg).

​Weitere Kriterien, die eine MPU nach sich führen: Mischkonsum, offensichtlicher THC-Missbrauch, mehrfache Auffälligkeit im Straßenverkehr unter THC-Einfluss, nachgewiesene THC-Abhängigkeit.

Diagramm zur Abbau-Geschwindigkeit von THC von Dauerkonsumenten und Gelegenheitskonsumenten mit eingezeichnetem neuen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml. Bildbeschriftung lautet: "THC Abbau (ng/ml)".

 Quelle: S. W. Tönnes et al. (2008) „Comparison of cannabinoid pharmacokinetic properties in occasional and heavy users smoking a marijuana or placebo joint.“

Gelegenheitskonsument*innen: Haben gute Chance nach 8h unter dem neuen Grenzwert zu liegen und wieder fahrtauglich zu sein.

Heftige Dauerkonsument*innen: Liegen eventuell auch noch Tage nach dem Konsum über 3,5 ng/ml (je nach Konsummuster und Stoffwechsel).

Bedeutung von THC-OOHC im Straßenverkehr:

Neben dem THC-Gehalt im Blut spielte in der Vergangenheit auch der THC-COOH-Wert eine Rolle bei der Beurteilung der Fahreignung.

 

THC-COOH ist ein Abbauprodukt von THC, das länger im Körper nachweisbar ist, jedoch keine direkte Aussage über die aktuelle Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit zulässt.

Gerichte haben in der Vergangenheit oft hohe THC-COOH-Werte (z.B. über 75 ng/ml) als Indiz für regelmäßigen Konsum und damit für eine fehlende Trennfähigkeit zwischen Konsum und Fahren gewertet.  Da der regelmäßige Konsum mittlerweile gestattet ist, kann der THC-COOH-Wert heute lediglich herangezogen werden, um zu überprüfen, ob eine Sucht bzw. Substanz-Missbrauch vorliegt. THC-COOH-Wert müsste für diesen Fall über 150 ng/ml liegen.

Mit der neuen Regelung wird erwartet, dass die Bedeutung von THC-COOH-Werten als alleiniges Kriterium zur Feststellung mangelnder Fahreignung abnimmt. Stattdessen liegt der Fokus stärker auf der akuten Beeinflussung durch THC, gemessen am 3,5-ng/ml-Grenzwert.

Anbau-clubs

Fazit: Meilenstein in Sachen MPU beschlossen!

Wer aufgrund einer erstmaligen Überschreitung des Grenzwerts oder aufgrund seiner Angabe regelmäßig Cannabis zu konsumieren, den Führerschein verloren hat, hat nun sehr gute Chance, dass bei der Neubeantragung des Führerscheins keine MPU mehr fällig wird.

Da der regelmäßige Konsum mit der Teil-Legalisierung nicht mehr strafbar ist, wird sich dies auch auf laufende MPU-Verfahren mildernd auswirken. Eine einmalige Überschreitung des Grenzwerts von 3,5 ng/ml aktivem THC ist künftig kein ausreichendes Kriterium mehr, um eine MP anzuordnen.

 

Eine MPU kann nur angeordnet werden, sofern es sich um wiederholte Grenzwert-Überschreitung, Mischkonsum oder offensichtlichen Missbrauch bzw. THC-Abhängigkeit handelt.

 

Sofern sich der THC-COOH-Wert (=THC-Abbauprodukt) unter 150 ng/ml befindet liegen keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit vor.

Rückseite eines Polizisten mit dunkelblauer Polizei-Unform bei einer Verkehrskontrolle. Auf dem Rücken steht "Polizei" in weissen Buchstaben geschrieben.

Quelle: unsplash.com

Cannabis Social-Clubs & Anbauvereinigungen

  • Anbauvereinigungen sind nicht-gewinnorientierte Vereine, in denen gemeinschaftlich angebaut werden darf. Vereinsmitglieder können für einen Unkostenbeitrag Cannabis vom Verein beziehen. 

  • Max. 25g Cannabis pro Tag oder insgesamt 50g im Monat darf an Mitglieder abgegeben werden

  • 18-21 Jährige maximal 30g Cannabis pro Monat mit max. 10% THC

  • Anbauvereinigung darf sich nicht auf dem Grundstück eines Wohngebäudes befinden

  • Abgabe erfolgt in Form von Blüten oder Haschisch

  • Lebensmittel mit Cannabis sind nicht erlaubt 

  • Es gelten Vereinsrecht, Dokumentationspflicht und Ausweispflicht 

  • Konsumverbot von Cannabis, Tabak und anderen Drogen

  • Stecklinge und Saatgut dürfen an Mitglieder abgegeben werden

  • Maximal 500 Mitglieder pro Verein

  • Werbeverbot für Social-Clubs

  • Einbruchsichere Aufbewahrung und Sichtschutz vor Gewächshäusern

  • Begrenzung des max. THC-Gehalts (in Klärung)

  • Evtl. dürfen Stecklinge zwischen den Social-Clubs getauscht werden (in Klärung)

Cannabis wird von einem Cannabis Händler mithilfe einer Zange abgewogen.

Quelle: unsplash.com

Kann man Cannabis in offiziellen Shops kaufen?

  • Der Verkauf von Cannabis Produkten in lizenzierten Geschäften gilt  vorerst nur in Modellregionen. Der Online-Verkauf ist nicht erlaubt.

  • In Zukunft sollen weitere Beschlüsse folgen, die den Verkauf in lizenzierten Shops regeln.

  • Der Verkauf von Stecklingen (Cannabis Jungpflanzen) ist mittlerweile legal.

Die Cannabis Aufklärungs-Kampagne des BMG 

Das Bundesministerium für Gesundheit hat bereits angefangen eine groß angelegte Aufklärungskampagne auszurollen, die  junge Konsument*innen adressiert. Im Fokus steht die Message: Cannabis wird legal, aber seid euch bewusst, es schädigt die Entwicklung des Gehirns!

Aufklärungskampagne vom Bundesministerium für Gesundheit. Bildbeschriftung lautet: "Cannabis. Legal aber... Brokkoli ist mir lieber".
Aufklärungskampagne vom Bundesministerium für Gesundheit. Bildbeschrifutng lautet:" Cannabis. Legal aber... My body my temple".

grow-guide

Eine männlich gelesene Person schiebt eine rote Schubkarre in einem Hanfgarten. Darin liegt eine Schaufel und eine Grabegabel. Bildbeschriftung: Grundlagen und Material
Ein paar Tage alter Cannabis Keimling, in Nahaufnahme, wo an dem rechten Blatt die Samenhülle hängt. Bildbeschriftung lautet: Keimung und Vorzucht.
Nahaufnahme eines Cannabisblattes, was leicht gelblich ist und an einem Ende sich braun einkräuselt. Bildbeschriftung: Mängel
Nahaufnahme einer Grabegabel, die im Garten in einer humusreichen, dunklen Cannabis Erde steckt. Bildbeschriftung: Planung und Vorbereitung.
Cannabispflanze in einem Beet, umringt von einem Schutzzaun. Daneben sind Begleitpflanzen von Cannabis gepflanzt wie z.B. Lavendel, Basilikum, Luzerne und Weißklee. Bildbeschriftung lautet: Auspflanzen & Schutz.
Nahaufnahme einer jungen Cannabispflanze von oben in einem Beet. Daneben sind mehrere Hexagone illustriert mit den Buchstaben: N, P, K, Ca und Mn. Bildbeschriftung: Düngen. Darüber ist ein Button mit der Aufschrift: on the way.
Nahaufnahme von zwei Händen, die dunkle, humusreiche Cannabis Grow Erde halten. Bildbeschriftung: Grow Erde.
Nahaufnahme einer Cannabispflanze, die mit einer Schere beschnitten wird. Bildbeschriftung lautet: Beschneiden und Runterbinden.
Zwei Cannabisblüten in Nahaufnahme. Die linke Blüte ist mit Mehltau befallen und hat eine weißliche Farbe. Die rechte Blüte ist ebenfalls von Schimmel (Botrytis) befallen und hat eine bräunliche Farbe. Bildbeschriftung: Schimmel und Schädlinge. Darüber ist ein Button mit der Aufschrift: on the way.
Getrocknete Cannabisblüten in Nahaufnahme liegen auf einem Glastisch. Die Bildbeschriftung lautet: Ernte und Verarbeitung. Darüber ist ein Button mit der Aufschrift: on the way.

Vielen Dank!

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Die Rechtslage zu Anbau, Besitz und Verkauf von Cannabis variiert weltweit. Der Inhalt dieser Webseite ist rein informativ und soll nicht zur Durchführung illegaler Handlungen ermutigen. Bitte informiere dich über die Gesetze und Regelungen in deinem Land.

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